Seit 1. März 2020 gibt es das Gesetz für die „Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung“. Es fördert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland. Durch die „beschleunigte Fachkräfteeinwanderung“ soll der Prozess nun einfacher und schneller als früher werden. Das neue Verfahren will unter anderem die Terminvergabe zur Visa-Beantragung bei der Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland Ihrer Fachkraft auf eine Frist von drei Wochen begrenzen – die gegebenenfalls erforderliche Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsaufnahme in Deutschland vorausgesetzt. Auch ein unter Umständen beabsichtigter Familiennachzug soll maximal sechs Monate nach Einreise Ihres Mitarbeitenden erfolgen können.

Zuständig für das Verfahren ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Köln. Die Gebühr für diese aufenthaltsrechtliche Amtshandlung beträgt nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes 411 Euro.

Die rheinland agentur veranlasst und betreut dieses Verfahren für Sie. Mit Ihrer Vollmacht und der Vollmacht Ihrer neuen Fachkraft koordinieren wir die erforderlichen Abläufe, stellen die einzureichenden Unterlagen zusammen, besorgen notwendige Übersetzungen und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Notwendigkeit lassen wir berufliche und akademische Abschlüsse prüfen und Zeugnisse bewerten. Damit entlasten wir Ihre Personalabteilung und machen Ihre neue Fachkraft mit den ersten behördlichen Vorgängen in Deutschland vertraut.